Spenden
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Bitte auf dem Überweisungsträger im Feld Verwendungszweck neben dem Wort "Spende" auch die Anschrift oder - sofern vorhanden - die Mitgliedsnummer angeben. Wir benötigen diese Angaben zwingend, auch für Ihre Spendenquittung.
Steuerrechtliche Hinweise
Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Nach den §§ 10 und 34 des Einkommensteuergesetzes werden Spenderinnen und Spendern bis zu 50 Prozent ihrer Spende im Rahmen ihres Jahressteuerausgleiches erstattet. Das heißt zum Beispiel: Bei einer Spende von 50 Euro erhalten Sie mit Ihrem Steuerbescheid 25 Euro vom Finanzamt zurück. Spenden juristischer Personen an politische Parteien können nicht abgesetzt werden. Bei weiteren Fragen - auch zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spende - genügt eine kurze Mail an info(at)spd-altenburg.de.“