Der Thüringer Landesrechnungshof hat diese Zulagenpraxis der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen genauer unter die Lupe genommen und vertritt in seinem vorläufigen Bericht die Auffassung, dass diese Zulagen in nahezu allen Fällen nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen, also rechtswidrig erfolgten. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass die betroffenen Abgeordneten der CDU- und FDP-Fraktion die unrechtmäßig erhaltenen Zulagen zurückzahlen müssen.
Unabhängig davon stellt sich natürlich auch die Frage, ob durch die Fraktionen von CDU und FDP hier Gelder veruntreut wurden. Denn wenn, wie der Landesrechnungshof moniert, Zahlungen aus öffentlichen Mitteln ohne gesetzliche Grundlage geleistet wurden, dann eröffnet sich genau dieser Verdacht.
Die noch im Altenburger Land tätigen Abgeordneten der CDU, Christian Gumprecht und Fritz Schröter, sollten schnellstmöglich für Transparenz sorgen und offenlegen, ob und in welchem Umfang sie Zulagen der CDU-Fraktion erhielten. Hierzu fordere ich die beiden Abgeordneten eindringlich auf. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich einzelne Fraktionen und deren Abgeordnete auf Kosten der Thüringer Steuerzahlerinnen und –zahler ohne rechtliche Grundlage bereichern. Dies würde dem Ansehen aller derzeitigen und auch zukünftigen Abgeordneten des Thüringer Landtags großen Schaden zufügen.
Zudem werde ich mich im neu gewählten Landtag dafür einsetzen, dass diese Praxis schnellstmöglich ein Ende findet und auch die CDU-Fraktion wieder auf den Boden des Rechtsstaates zurückkehrt. Wie sonst können wir den Wählerinnen und Wählern glaubhaft vermitteln, dass Einsparungen zukünftig unumgänglich sein werden. Dass einzelne Fraktionen rechtswidrig die Taschen ihrer Abgeordneten füllen, muss ein für alle Mal vorbei sein.
Norman Müller
Landtagskandidat der SPD Thüringen