Samstag, den 13. September 2014 um 15:34 Uhr

Beitrag in der OVZ zum Streit zwischen Altenburg und dem Landratsamt

von  Norman Müller
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Aus gegebenem Anlass möchte Norman Müller den heutigen Beitrag in der OVZ zum Streit zwischen Altenburg und dem Landratsamt (Nobitzer Investor) noch um eine Komponente bereichern, die die OVZ versehentlich oder absichtlich nicht geschrieben hat.

Über den Widerspruch Altenburgs gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes ist derzeit noch nicht durch das Landesverwaltungsamt in Weimar entschieden worden. Mithin ist derzeit noch nicht klar, ob die Bedenken Altenburgs gegen die Baugenehmigung begründet sind oder nicht. Nach dem Baugesetzbuch hat der Widerspruch Altenburgs keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Nobitzer Investor kann trotz des laufenden Widerspruchsverfahrens bauen. Das hat der Investor getan. Er geht dabei jedoch das Risiko ein, dass die Stadt Altenburg zur Sicherung ihrer Interessen mittels Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch das Verwaltungsgericht anordnen lässt und damit die weiteren Arbeiten unterbindet. Das hat den Hintergrund, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen, bis über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung abschließend entschieden wurde.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Nobitzer Investor die aktuelle Klage mit dem Start der Umbauarbeiten provoziert hat. Die Stadt Altenburg hatte gar keine andere Möglichkeit, als hiergegen mit einem Eilverfahren zu reagieren, um ihre Interessen weiterzuverfolgen. Und was die Frage des Zeitpunkts der Klageerhebung betrifft, so gibt es dafür auch eine einfache Erklärung, die die OVZ unterschlägt. Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es kurze Fristen für die Geltendmachtung von Interessen/Ansprüchen. D.h. ab dem Zeitpunkt von dem an die Stadt Altenburg Kenntnis von den Umbauarbeiten erlangte, hatte sie nur wenige Tage Zeit um entsprechende rechtliche Schritte, hier die Klageerhebung, einzuleiten. "Es ist also kein böser Wille mir gegenüber. Als erfahrener Jurist kann ich das sehr gut einschätzen und beurteilen" so Norman Müller.

 

Dass die OVZ den Artikel erst jetzt, am Samstag vor der Wahl bringt, ist ebenfalls bezeichnend. Keiner kann sich jetzt mehr wehren. Und ich behaupte, dass die Zuträger der OVZ bereits am Dienstag tätig waren und sie davon wusste. Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass der Artikel dann erst am Samstag erscheint.

 

Wer noch Fragen dazu hat, kann sich gern an Norman Müller wenden.

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