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Die SPD-Stadtratsfraktion weist darauf hin, dass die Rechtsaufsichtsbehörde neben den unmittelbar betroffenen Gemeinden Saara und Nobitz auch die Städte Altenburg, Gößnitz und Schmölln auf die Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hingewiesen und die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 21. September 2012 eingeräumt hat. Der Stadtrat der Stadt Altenburg hat folglich nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, sich mit der Thematik zu befassen und die Interessen der Stadt Altenburg zu wahren. Deshalb wird in einer besonderen Fraktionssitzung am 27.08.2012 die SPD-Fraktion zu diesem Thema beraten, um ihre Meinung auch in der geplanten Sondersitzung des Stadtrats abzugeben. Eine in dem Artikel der OVZ vom 14.08.2012 suggerierte eigenmächtige ablehnende Stellungnahme des Stadtrats der Stadt Altenburg oder der SPD-Fraktion wird also weder vorbereitet, noch ist sie schon ergangen.
Dr. N. Dorsch
Fraktionsvorsitzender