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Freitag, den 14. Juni 2013 um 14:05 Uhr

Auf dem Weg in die Zwei- Klassen- Justiz?

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2013 05 29Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Waffengleichheit vor Gericht aushöhlt. Dazu hatte am Mittwoch die Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Veranstaltung unter dem Titel: „Auf dem Weg zur Zwei-Klassen-Justiz?“ nach Altenburg eingeladen. Unter reger Beteiligung zahlreicher Anwesender diskutierten der Direktor des Sozialgerichts Altenburg, Bernhard Fischbach, der Rechtsanwalt Helge Klein und der SPD- Bundestagskandidat Dr. Nikolaus Dorsch die Auswirkungen der Gesetzesänderung bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Schnell fasste Dorsch die Problematik zusammen: „Sämtliche Änderungen zielen ausschließlich auf Kosteneinsparungen ab, wodurch Geringverdiener, Alleinerziehende und Frauen in besonderem Maße benachteiligt werden“. Sie müssten stärker als bisher ihre Bedürftigkeit nachweisen, um im Vorfeld eines Prozesses Unterstützung zu erhalten. Zusätzlich würden die Fristen für eine Ratenzahlung der Gerichtskosten von vier auf sechs Jahre verlängert und die rückwirkende Überwachung der Bedürftigkeit bürokratisch verschärft. All dies würde begüterte Klageparteien in deutlichen Vorteil gegenüber auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Menschen bringen. Die beiden Partner im Podium der Veranstaltung teilten die Ansicht von Nikolaus Dorsch.

Der Bundestagskandidat kritisierte besonders, dass durch die geplanten Änderungen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz angegriffen würde, ein unabdingbares Grundrecht unseres Rechtsstaats. Bernhard Fischbach sorgte sich besonders um die Auswirkungen auf die Arbeit der Gerichte, da zusätzliche Verzögerungen und Arbeit für die Rechtspfleger und Richter anfallen, die personell nicht gedeckt sind. Auch Helge Klein sah keinerlei Notwendigkeit, die bestehende Regelung zu ändern, die sich seit der Einführung unter der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt bewährt habe.

In der Diskussion wurden konkret die Auswirkungen auf die Menschen hier vor Ort, z. B. bei Klagen gegen SGB-II-Bescheide, Scheidungen oder im Familienrecht angesprochen. Gerade die hohe Zahl von Hartz-IV-Empfängern, aber noch mehr Geringverdiener und vorwiegend Frauen, würden dadurch in ihrer Rechtsdurchsetzung eingeschränkt. Da das Gesetzgebungsverfahren an den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde, sei es höchste Zeit, auf die Regierung Druck auszuüben. So könne eine Änderung vermieden werden, die in ihren finanziellen Auswirkungen (es handelt sich um ca. 60 Millionen Euro pro Jahr) ohnehin gegenüber Einsparmöglichkeiten an anderen Stellen geringfügig sei, aber Grundsätze unseres Gemeinwesens belasten.

Nikolaus Dorsch überschreibt seine Kandidatur mit den Attributen „Sozial. Gerecht. Ehrlich.“. Genau diese so wichtigen Grundsätze, die Voraussetzung für das Vertrauen der Menschen in die Politik sind, würden von der geplanten Gesetzesänderung der Regierung missachtet. Umso wichtiger ist es, die Menschen über die Auswirkungen der Gesetzesänderung zu informieren und die bewusste Schlechterstellung wirtschaftlich Schwächerer aufzuhalten.

 

Wahlkampfteam Nikolaus Dorsch

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