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Die aktuelle Berichterstattung zu steigenden Kosten im Sozialbereich, insbesondere den Eingliederungshilfen, und den daraus folgenden Belastungen für die kommunalen Haushalte ist ein weiterer Beleg für den misslungenen Reformkurs des CDU-geführten Finanzministeriums. „Der Finanzminister wollte das Zuweisungssystem für die Städte, Gemeinden und Landkreise transparenter und gerechter machen. Herausgekommen ist ein Sparpaket zu Lasten der abhängigen Kommunen" konstatiert der SPD-Landtagskandidat Norman Müller die aktuelle Situation auch im Altenburger Land.
Der Wahltag steht fast vor der Tür und der SPD-Ortsverein Altenburg wünscht allen Beteiligten Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Thüringen ein bestmöglichstes Ergebnis mit dem Wählerauftrag einer Gestaltung in der Landespolitik.
Mit Verwunderung hat der SPD-Landtagskandidat Norman Müller anhand von Fotos in den sozialen Netzwerken zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Partei DIE LINKE und deren Landtagskandidatinnen Vermögensgegenstände des Fremdenverkehrsverbandes Altenburger Land e.V. für ihren Wahlkampf nutzen.
Der SPD-Landtagskandidat Norman Müller zeigt sich besorgt über den aktuellen Wahlkampf des CDU-Landtagskandidaten Zippel. „Herr Zippel und die CDU spielen mit den Ängsten der Einwohner der Stadt Altenburg, ja des gesamten Landkreises, und versuchen hieraus politisches Kapital zu schlagen“ begründet Müller seine Besorgnis.
Der SPD-Landtagskandidat Norman Müller beteiligt sich an der Aktion des DGB Thüringen zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags.
Dazu hat Norman Müller den „Sonntagskontrakt“ unterzeichnet, mit dem er sich im Falle der Wahl in den Thüringer Landtag zum Einsatz für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags und die Förderung einer familienfreundlichen Sonntagskultur verpflichtet. Dies beinhaltet zum Beispiel die Reduzierung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage sowie unnötiger Sonntagsarbeit in Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.
Diese und noch eine Reihe weiterer Fragen muss sich jeder Einwohnerin und jedem Einwohner des Landkreises Altenburger Land, ja sogar jeder Thüringerin und jedem Thüringer stellen, der die Berichterstattung zu den offenkundig unberechtigt gezahlten Funktionszulagen der Landtagsfraktionen von CDU und FDP verfolgt.
Dem Grunde nach geht es um Zahlungen, die einzelne Abgeordnete von ihrer Fraktionsspitze für besondere Funktionen zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten erhalten haben. Dies hat insbesondere die CDU-Fraktion in den zurückliegenden Wahlperioden so gehandhabt und aus einem großen Füllhorn Zulagen ausgeschüttet. Der Umfang der Zulage ist dabei unterschiedlich. Nach bisherigen Informationen sollen die Zulagen im Bereich von mindestens 25 Prozent der Grundentschädigung liegen, in einzelnen Fällen sogar darüber. Zum besseren Verständnis: Dies bedeutet bei der aktuellen Grundentschädigung von 4.955,90 EUR, die jeder Abgeordnete erhält, eine Zulage von mindestens 1.238,98 EUR. Insgesamt, soll die CDU-Landtagsfraktion so seit 2005 ca. 1 Million EUR zusätzlich an Fraktionsmitglieder gezahlt haben.
Kurz vor Beginn der Sommerferien können sich viele Grund- und Förderschullehrer im Altenburger Land nochmals freuen. Der Thüringer Landtag hat auf Initiative der SPD in der Plenarsitzung am Mittwoch eine Erhöhung der Besoldung bzw. Bezahlung von Grund- und Förderschullehrern beschlossen.
Von der in zwei Stufen bis 2017 folgenden Steigerung der Bezüge profitieren die Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen die ihre Ausbildung noch in der DDR abgeschlossen haben. In ganz Thüringen sind immerhin knapp 2.000, im Altenburger Land ca. 80 Lehrerinnen und Lehrer davon betroffen. Damit wird ein bis dato noch bestehender Missstand, der durch die unterschiedliche Bezahlung von Lehrern mit DDR- bzw. bundesdeutschem Abschluss entstanden war, abgeschafft.
Die Stadt Altenburg wird aus dem neu geschaffenen Kulturlastenausgleich in diesem Jahr 504.180 Euro zur weiteren Förderung ihres kulturellen Engagements vom Freistaat Thüringen erhalten, erklärt SPD-Landtagskandidat Norman Müller. Mit dieser finanziellen Unterstützung Altenburgs leistet das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen entscheidenden Beitrag für die weitere Entwicklung und die Förderung des Kulturlandes Thüringen.
„Altenburg gehört zu den kulturellen Leuchttürmen Thüringens. Dass diese besondere Bedeutung Altenburgs auch in der Landeshauptstadt anerkannt wird, ist insbesondere dem Einsatz des Oberbürgermeisters zu verdanken", so Müller.
Müller unterstreicht: „Der Kulturlastenausgleich ist ein wichtiger Beitrag, um die vielfältigen kulturellen Angebote Altenburgs zu erhalten und auszubauen. Das ist ein eindeutiges Bekenntnis der Landesregierung zum Kulturland Thüringen."
Die 504.180 Euro aus dem für 2014 insgesamt 9 Millionen Euro umfassenden Kulturlastenausgleich erhält Altenburg aufgrund seiner kulturellen Einrichtungen, die sich durch überregionale Bedeutsamkeit auszeichnen. Diese Bedeutsamkeit liegt dann vor, wenn das Land Thüringen oder der Bund die Kultureinrichtung institutionell fördern. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Landkreise zudem nur, wenn sie mindestens 4 Prozent ihres Verwaltungshaushaltes für die Kulturförderung aufwenden. Zusätzlich müssen Städte mindestens 50 Euro und Landkreise mindestens 20 Euro pro Einwohner für Kultur ausgeben. Müller wertet den kulturellen Ausgleichsfond als wichtige Stütze für Kommunen wie Altenburg, die eine hohe Verantwortung für das kulturelle Erbe haben.
Neun Fragen umfasste die schriftliche Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion an die Landrätin zum Thema Hochwasseraufbauhilfe, die jetzt beantwortet wurde. Hintergrund der Anfrage war die Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auf die von mir initiierte mündliche Anfrage zu der durch das Hochwasser geschädigten Regelschule in Meuselwitz (LT-Drs. 5/7161).
Die Antwort der Landrätin ist ernüchternd und erschreckend zugleich. Zum Einen haben sich meine Befürchtungen bestätigt, dass die Beantragung von Fördermitteln für die 20 Einzelmaßnahmen im Landkreis erst sehr spät, nämlich für 8 von 20 erst im Januar 2014, erfolgte, obwohl eine Antragstellung bereits Ende November 2013 möglich gewesen wäre. Zum Anderen sind für die verbleibenden 12 Maßnahmen nach Auskunft der Landrätin noch gar keine Förderanträge gestellt.
Das Thüringer Projekt „Berufsstart Plus" zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschulen soll, entgegen anderslautender Äußerungen der Landrätin Sojka, auch im neuen Schuljahr 2014/2015 fortgesetzt werden. Dies hat eine Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergeben. Eine solche Auskunft hätte sicherlich auch die Landrätin bekommen können, hätte sie zum Telefon gegriffen und die ihr bekannten Ansprechpartner im Bildungs- oder Wirtschaftsministerium angerufen. Daran war ihr aber offenkundig nicht gelegen. Stattdessen geht es ihr nur um parteipolitische Kraftmeierei, denn auch andere Politiker der Linken haben ähnlich lautende Pressemitteilungen verbreitet. Damit schadet sie jedoch dem Projekt mehr, als das sie ihm hilft und gefährdet ohne Grund dessen Bestand. Darüber hinaus schürt sie mit ihren Äußerungen die Angst bei den betroffenen Mitarbeitern. Hierfür besteht jedoch kein Grund. So hat der Thüringer Wirtschaftsminister Uwe Höhn (SPD) als weiterer Partner des Projektes erst in den letzten Tagen erklärt, dass das Projekt fortgeführt werde und er sich dafür einsetzt Berufsstart Plus in ein flächendeckendes Pflichtprogramm für alle Schulen umzuwandeln. Das die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist, hängt damit zusammen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Bildung - diese trugen bisher fast dreiviertel der Kosten - aus der gemeinsamen Finanzierung mit dem Freistaat Thüringen zurückgezogen haben und somit Thüringen nunmehr allein die finanzielle Ausstattung zu gewährleisten hat.